Allgemeine Unterrichtsbedingungen

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Unterricht und Vorspiele

Das Angebot der Musikschule Bad Saarow richtet sich gleichermaßen an Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Jeder Teilnehmer erhält die Möglichkeit, an der Musikschule den Unterricht mit einem kostenlosen Probeunterricht zu beginnen.

Wird im Anschluss daran kein weiterer Unterricht in Anspruch genommen, ist der Probeunterricht kostenpflichtig.

Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule Bad Saarow bzw. in den Räumen der Kooperationspartner statt.

Hausbesuche sind im Einzelfall möglich.

Dies ist für die Lehrkraft mit einem zeitlichen Mehraufwand verbunden. Deshalb erhöht sich dementsprechend die Unterrichtsgebühr. Diesbezügliche Fragen beantwortet Ihnen die Schulleitung.

Alle Schüler der Musikschule Bad Saarow erhalten im Rahmen ihrer Ausbildung die Möglichkeit, an Vorspielen und Konzerten der Musikschule und deren Kooperationspartner teilzunehmen.

 

Unterrichtsdauer

Der Unterricht findet einmal wöchentlich während der Schulzeit des Landes Brandenburg statt.

Dabei erhält jeder Schüler eine Mindestanzahl von 36 Unterrichtseinheiten, bei Aufnahme im laufenden Schuljahr entsprechend anteilig.

Die Dauer des Unterrichtes beträgt je nach Vertragsvereinbarung

bei Einzelunterricht wöchentlich 30 oder 45 Minuten,

bei Partnerunterricht wöchentlich 30 oder 45 Minuten,

bei Gruppenunterricht wöchentlich 45 Minuten.

Zusätzliche Unterrichtsvereinbarungen sind möglich. (Hausbesuche, 60 Minuten Unterricht, zusätzlicher oder flexibler Unterricht in der Woche oder in den Ferien)

Während der Schulferien, sowie an den gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen der Schulen des Landes Brandenburg findet kein Unterricht statt.

 

Unterrichtsgebühr.

Berechnungsgrundlage für die monatlichen Gebühren ist ein Jahresbeitrag, der auf 12 Teilbeträge umgelegt wird.

Die Gebühr wird ab dem ersten Unterrichtsmonat fällig und ist per Dauerauftrag zum 1. oder 15. Werktag eines Monats zu entrichten.

Die Musikschule Bad Saarow behält sich vor, auf Grund allgemein steigender Preise und Lebenshaltungskosten, die derzeit geltenden Gebühren anzupassen. Die Erhöhungserklärung wird schriftlich mitgeteilt.

 

Unterrichtsmaterial

Das Unterrichtsmaterial, bestehend aus Noten und Arbeitsheften erwirbt der Schüler nach Empfehlung durch die Lehrkraft käuflich.

Für Wiederholungen der Unterrichtsinhalte zu Hause ist ein geeignetes Übungsinstrument notwendig, welches von der Musikschule geliehen werden kann.

 

Verhinderung des Teilnehmers

Sollte der Teilnehmer entschuldigt oder unentschuldigt vom Unterricht fernbleiben, hat er keinen automatischen Anspruch auf Wiederholung des Unterrichtes, Gebührenminderung bzw. Gebührenerstattung.

Die Lehrer der Musikschule werden jedoch nach Möglichkeit und freien Kapazitäten bestrebt sein, den Unterricht nachzuholen, unter anderem durch Unterricht in den Ferien, zusätzliche Proben für Auftritte oder Workshops.

Bei ansteckender bzw. langwieriger Krankheit des Schülers sollte die Musikschule zeitnah benachrichtigt werden, da bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ab vierter aufeinanderfolgender Fehlstunde für die Zeit der Erkrankung keine Unterrichtsgebühren erhoben werden.

 

Verhinderung des Lehrers

Der durch Verhinderung des Lehrers ausgefallene Unterricht wird nach Vereinbarung so nachgeholt, dass die Mindestanzahl von 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr nicht unterschritten wird.

Eine Vertretung durch einen anderen Lehrer ist dabei möglich.

 

Lehrerwechsel / Gruppenwechsel

Im Sinne einer vielseitigen Ausbildung kann es nach Übereinkunft zwischen Schüler, Eltern, Lehrer und Schulleitung für das weitere musikalische Fortkommen des Schülers förderlich sein, einen Lehrerwechsel anzustreben.

In bestimmten Fällen kann es auch im Rahmen des Gruppenunterrichtes sinnvoll sein, dass ein vom Leistungsstand her die Gruppe überragender Teilnehmer die Gruppe wechselt, und damit ggf. den Lehrer.

Die hier genannten Möglichkeiten sind dafür gedacht, den Teilnehmer in seiner positiven Leistungsentwicklung zu unterstützen.

 

Änderungen

Bei Änderung des Unterrichtsfaches oder der Unterrichtsform, Wegfall eines Zweitfaches, Änderungen der Kontaktdaten, muss der bestehende Vertrag nicht gekündigt werden.

Der bestehende Vertag wird durch die neuen Angaben von Seiten der Musikschule ersetzt.

 

Vertragsdauer / Kündigung

Jeder Unterrichtsvertrag beginnt mit der Erteilung der ersten regulären Unterrichtsstunde und wird unbefristet
abgeschlossen.

Der Unterrichtsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dies ist auch per E-Mail möglich: info@musikschule-badsaarow.de .

Um fristgerecht zu kündigen, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats eingegangen sein.

Ein Beispiel: Kündigt ein Teilnehmer bis zum 3. Mai, endet der Unterrichtsvertag am 31. Juli.

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